Im Zuge der
Pandemie-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung hat der Regierungsrat beschlossen, bei Baugesuchen die Pläne während der Auflagefrist im
Internet zugänglich zu machen.
Die Online-Publikation dieser Unterlagen ist
vorerst nur mit der Zustimmung der Bauherrschaft und der Projektverfasser
möglich und kann unter der folgenden Webseite abgerufen werden: