Unterbiel

Vermieten von Wohnungen

Meldepflicht

Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) des Kantons Basel-Landschaft gilt:


§ 7 Mitteilungs- und Auskunftspflicht
Personen, die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit.


Reigetschwyler Bott



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Gemeindeverwaltung
Dorfplatz 2, 4418 Reigoldswil

Tel. 061 945 90 10
Mail: gemeinde@gde-reigoldswil.ch