22.04.2024
Fahrverbot für Motorwagen
Der Gemeinderat Reigoldswil verfügt für den nicht geteerten Teil des Gätterliacherwegs ein Fahrverbot für Motorwagen. Davon ausgenommen sind BesitzerInnen einer Durchfahrtsbewilligung der Gemeinde Reigoldswil.
Das beschriebene Fahrverbot gilt ab sofort. Die Publikation erfolgt im kantonalen Amtsblatt vom 25.4.2024 und die Signalisation ist montiert worden.
Gemeindeverwaltung
Unterbiel 15, 4418 Reigoldswil
Tel. 061 945 90 10
Mail: gemeinde@gde-reigoldswil.ch