Die kantonale Steuerverwaltung ist vom 12.4. bis 4.5.2025 eingeschränkt erreichbar. Beachten Sie den unten stehenden Text.
Infolge einer umfangreichen Softwareumstellung ist die Steuerverwaltung nur eingeschränkt erreichbar: vom 12. April bis 4. Mai 2025 (d. h. während der Osterfeiertage und am 1. Mai). In dieser Zeit sind individuelle Auskünfte nur bedingt möglich.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Natürliche Personen reichen bis am 31. März ein. Normalerweise wird bis zum 31. Mai nicht gemahnt, diese Frist wird ausnahmsweise bis Mitte Juni verlängert.
Für Selbständigerwerbende und juristische Personen gilt der 30. Juni als Einreichungsfrist.
Welcher Zeitraum ist betroffen?
Die eingeschränkte Erreichbarkeit dauert vom 12. April bis am 4. Mai.
Warum wurde gerade dieser Zeitraum ausgewählt?
Um die Einschränkungen für die Kundinnen und Kunden auf ein Minimum zu reduzieren (Osterfeiertage 2025 sowie 1. Mai). Dies führt zu einer Reduktion der eingeschränkten Erreichbarkeit auf 12 Arbeitstage.
Kann ich meine Steuererklärung trotzdem bearbeiten?
Das Ausfüllen der Steuererklärung mit E-Tax BL bleibt auch während der Softwareumstellung möglich. Voraussetzung dazu ist, dass Sie die neue Steuererklärung mit dem Zugangscode auf dem Aktivierungsschreiben vor dem 11. April 2025 eröffnet haben.
Informationen zur Eröffnung der neuen Steuererklärung finden Sie im Erklärvideo unter E-Tax BL «AUSFÜLLEN».
Ab dem 5. Mai 2025 können Sie die ausgefüllte Steuererklärung wieder elektronisch einreichen. Ausgefüllte Steuererklärungen bleiben in E-Tax BL bis dahin sicher gespeichert. Es gehen keine Daten verloren.
Ist die E-Tax Hotline erreichbar?
Ja, unter der Nummer 041 766 59 17.
Gibt es eine E-Mail Adresse?
Ja, bl@etax.ch für Fragen zu E-Tax BL.
Gibt es Einschränkungen für Dr. Tax (Spezialsoftware für Treuhänder und Treuhänderinnen)?
Nein, ausser dass die elektronische Einreichung erst ab dem 5. Mai 2025 wieder möglich ist.
Gibt es Einschränkungen für JP-Tax (E- Steuererklärung für Juristische Personen)?
Nein.
Haben die Mitarbeitenden in dieser Zeit frei?
Nein. Die Mitarbeitenden der Steuerverwaltung sind während der Softwareumstellung mit Test- und Einführungsarbeiten beschäftigt. Sie arbeiten auch am Wochenende und an den Feiertagen.
Was ist mit Arbeiten, die nicht von der Umstellung betroffen sind?
Diese werden weitergeführt. Zum Beispiel können Veranlagungen der Immobiliensteuern (Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern) sowie Nachsteuerfälle bearbeitet, jedoch während der Softwareumstellung nicht fakturiert werden. Ebenso werden Einsprachen entgegengenommen und bearbeitet.
Kann ich Papier-Dokumente abgeben?
Ja, Papier-Steuererklärungen und andere Einreichungen, die während der eingeschränkten Erreichbarkeit eingehen, können im Briefkasten an der Rheinstrasse 33 in Liestal eingeworfen oder während der Öffnungszeiten am Schalter abgegeben werden.