28.08.2026
Der Kantonale Führungsstab hebt per 27.8.2026 diese Beschränkungen auf: Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu pakieren. Verbot, im Siedlungsgebiet Feuer zu entfachen
Das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern (Abstand 200 Meter) gilt auch nach wie vor für fest eingerichte Feuerstellen und Feuerschalen und selbst mitgebrachte Grills aller Funktionen!