11.09.2026
Am 10.9.2026 hat der kantonale Führungsstab verfügt: siehe unten
Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen.
Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.