Abstimmungen und Wahlen
Nachwahl 1 Mitglied in den Schulrat der Primarstufe für den Rest der Amtsperiode bis 31.07.2024
Am 19. November findet eine Nachwahl statt. Bei der Gemeindeverwaltung ist folgende Kandidatur eingegangen:
Liebe Reigoldswilerinnen, liebe Reigoldswiler
Ich stelle mich als Kandidat für den Schulrat
in unserer schönen Gemeinde Reigoldswil vor. Da ich selber den Weg über eine
Lehre als Koch und anschliessend als Metzger über das Brückenangebot der
Fachhochschule bis zum Verkaufsleiter gegangen bin, liegt mir die Bildung
unserer Kinder und die Zukunft unserer Gemeinde besonders am Herzen und ich bin
überzeugt, dass ich mit meiner Erfahrung und meinem Engagement einen wertvollen
Beitrag leisten kann.
Ursprünglich stamme ich aus Bottmingen und wohne
nun seit sieben Jahren in Reigoldswil. In diesen Jahren habe ich die Schönheit
und den Gemeinschaftssinn unserer Gemeinde hautnah miterlebt. Gemeinsam
können wir die Bildung in Reigoldswil weiterentwickeln und die Zukunft unserer
Kinder sichern. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen bei der
Wahl am 19.11.2023.
Herzliche Grüsse
Thomas Schär
Ersatzwahl 3 Mitglieder in das Wahlbüro
DRINGEND gesucht werden:
3 Mitglieder in das Wahlbüro. Haben Sie Fragen? Die Wahlbüropräsidentin, Frau Ruth
Steffen, gibt Ihnen Auskunft: 061 941 21 45 oder rsteffen@bluewin.ch .
Gemäss § 3 Abs.
2a. der Gemeindeordnung erfolgt die Wahl durch die Gemeindeversammlung.
Das Einwohnerregister (am politischen Wohnsitz)
hält das Stimm- und Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene
fest. Eintragungen ins Stimmregister erfolgen bis zum 5. Tag vor einem
Abstimmungs- oder einem Wahltag (Gesetz über die politischen Rechte § 3 Abs. 2).
Bei Wohnsitzwechsel beachten
Wer während der letzten vier Wochen vor einem
Urnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz
das Stimmmaterial für diesen Urnengang nur gegen Nachweis, dass er das
Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz ausgeübt
hat.