Zur Startseite

Einwohner- und Meldewesen

Jede schweizerische oder ausländische Person, die in eine Einwohner-gemeinde für Nieder­lassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung an­zumelden. Für ausländische Personen gelten bei Zuzug zudem die Meldepflichten gemäss Ausländerrecht.

Bei der Anmeldung muss die zuziehende Person ihre Identität mit amtlichem Dokument be­legen. Amtliche Dokumente sind Pass, Identitätskarte, Auszug aus dem Zivilstandsregister usw. Die Hinterlegung des Heimatscheins ist nicht mehr erforderlich.

Anmeldeformular Einwohnerkontrolle


Neu können Sie Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen.


Information der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft

Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz gelten folgende Meldevorschriften:

Meldevorschriften



Meldepflicht Vermieter


Jede natürliche Person, die eine an- oder ummeldungspflichtige Person bei sich aufnimmt, hat dies von sich aus und innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. In gleicher Weise hat sie die Beendigung der Aufnahme einer um- oder abmeldungspflichtigen Person mitzuteilen.

Meldeformular Vermieter



Reigetschwyler Bott



eUmzug



Neue Heimatkunde Reigoldswil



Region Wasserfallen



RLF+



Online Telefonbuch

Gemeindeverwaltung
Dorfplatz 2, 4418 Reigoldswil

Tel. 061 945 90 10
Mail: gemeinde@gde-reigoldswil.ch