Einwohner- und Meldewesen
Jede schweizerische oder
ausländische Person, die in eine Einwohner-gemeinde für Niederlassung oder
Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Für ausländische Personen gelten bei Zuzug zudem die Meldepflichten gemäss Ausländerrecht.
Bei der Anmeldung muss die
zuziehende Person ihre Identität mit amtlichem Dokument belegen. Amtliche
Dokumente sind Pass, Identitätskarte, Auszug aus dem Zivilstandsregister usw.
Die Hinterlegung des Heimatscheins ist nicht mehr erforderlich.
Anmeldeformular Einwohnerkontrolle
Neu können Sie Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen.
Information der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft
Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz gelten folgende Meldevorschriften:
Meldevorschriften
Meldepflicht Vermieter
Jede natürliche Person, die eine an-
oder ummeldungspflichtige Person bei sich aufnimmt, hat dies von sich aus und
innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. In gleicher Weise hat sie
die Beendigung der Aufnahme einer um- oder abmeldungspflichtigen Person mitzuteilen.
Meldeformular Vermieter