10.09.2026
Beachten Sie bitte den unten stehenden Text und die Anhänge.
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Reigoldswil für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen liegen vom 10.9.2026 bis zum 12.10.2026 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 2, 4418 Reigoldswil, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.reigoldswil.ch, aufgeschaltet.
Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 15.10.2026 schriftlich an den Gemeinderat einzureichen.
Der Gemeinderat